Bauabnahme in Barsbüttel

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Eine Bauabnahme mit Betreuung

Eine Bauabnahme zählt, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den bedeutungsvollsten rechtlichen Aktionen während des Baugeschehens. Ab dem Tag der verbindlichen Bauabnahme startet die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Augenblick müssen Bauherren dem Bauunternehmer ausnahmslos alle Makel belegen. Bestandteil der beglaubigten Bauabnahme ist das so genannte Abnahmeprotokoll. Hierin müssen jegliche Baumängel gelistet sein, obendrein solche, die auch schon bei vorherigen Baubegehungen bestimmt und noch nicht den Bauvorschriften entsprechend eliminiert wurden. In das Protokoll müssen ferner Besonderheiten, die von dem Bauherrn als nicht vertragsgemäß verstanden werden. Hierbei muss es sich nicht notwendigerweise um offensichtliche Baumängel handeln, es ist völlig ausreichend, wenn die Bauherren Skepsis an der fehlerfreien Erledigung der Bauausführungen zeigt. Wenn im Kontrakt zwischen Bauherr und Hausbaufirma weiterhin eine Strafzahlung vereinbart ist, z.B. für den Fall, dass der Bauunternehmer das Wohngebäude nicht termingerecht fertigstellt, dann muss sich der Bauherr diese Vertragsstrafe im Bauprotokoll noch einmal ausdrücklich vorbehalten, denn sonst geht der Anspruch auf die Konventionalstrafe verloren.

Nimmt der Bauherr trotz klar offensichtlicher Unzulänglichkeiten den Bau ab, verspielt er dadurch seine Rechte zur Fehlernachbesserung. Er kann nachträglich höchstens noch auf Schadensersatz vor Gericht eine Klage einreichen. Üblicherweise geht der Rechtsstreit dann vor einen Richter, das Gerichtsverfahren verlangt sehr viel Zeit und der Erfolg ist fraglich. Daher: Prinzipiell alles in das Bauprotokoll festschreiben. Normalerweise kommen beim förmlichen Abnahmetermin zahllose Baufehler ans Licht und damit obendrein ins Protokoll; nicht oft wird ein Gebäude auf Anhieb total abgenommen. Normalerweise einigen sich die Vertragspartner im Protokoll sofort auf einen zusätzlichen Abnahmetermin, bis zu dem jede Unvollständigkeiten beseitigt sein müssen. Ebenfalls zu diesem zusätzlichen Treffen vor Ort sollte der Bauherr ganz sicher seinen Baubetreuer mitnehmen, damit der sondiert, ob die beim letzten Meeting aufgeführten Diskrepanzen tatsächlich nach allen Regeln der Kunst behoben wurden.

Neben dem Absicht, die Bauherren zur Bauabnahme eines unvollständigen Gebäudes zu überzeugen, gibt es sehr viele Fallstricke, über die aufgeregte Häuslekäufer fallen können, wie z.B. die verfrühte Zahlung der Abschlussrechnung. Wer die Abschlussrechnung billigt und zahlt, der hat somit in aller Regel den Neubau vollständig abgesegnet und abgenommen. Das kann auch schon geschehen, wenn er den Handwerkern das abschließende Trinkgeld überreicht. Erfahrene Bauprofis bezeichnen dieses als konkludentes, d.h. nachvollziehbares Betragen. Obendrein darum ist es ratsam, immer auf einem beglaubigten Bauabnahmetermin zu beharren.


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Der Wohnort Barsbüttel

Der Ort Barsbüttel liegt im Kreis Stormarn und grenzt im Osten an die Großstadt Hamburg. Die Gemeinde befindet sich direkt an der östlichen Landesgrenze Hamburgs, im südlichen Teil des Landkreises Stormarn. Durch den Zusammenschluß der 4 Teile Willinghusen, Stellau, Stemwarde und Barsbüttel ist es erst zur heutigen Gemeinde Barsbüttel gekommen. Diese 4 Ortsteile waren ehemals eigenständige Gemeinden und haben sich im Jahre 1974 in einer Gebietsreform als hauptamtlich verwaltete Gemeinde Barsbüttel verknüpft, haben aber ihre eigene Identität bewahrt, die für lokale Historie und regionale Besonderheiten steht. Damit hat sich Barsbüttel vom damaligen Dorf in den 1930iger Jahren zu einem modernen Vorort in der Neuzeit gesteigert.
Inklusive aller Ortsteile leben in Barsbüttel über 12.500 Bewohner auf einer Fläche von ungefähr 25 qkm.

Barsbüttel ist als Schlafort in Stadtnähe äußerst reizvoll. Die norddeutsche Gemeinde verknüpft die Vorzüge der ländlichen Peripherie mit den Reizen die eine große Stadt zu bieten hat. Bis in die City von Hamburg sind es über 30 Fahrminuten. Barsbüttel ist ausgezeichnet an den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) angeschlossen. Mehrere Busverbindungen fahren ständig in die beschauliche Gemeinde östlich von Hamburg. Mit dem Kfz gelangt man nach Barsbüttel am bequemsten über die Bundesautobahn A1 sowie über die städtischen Landesstraßen.

Besonders reizvoll ist Barsbüttel für junge Familien: Die freundliche Gemeinde bietet schöne Wohngebiete und gut erschlossene Baugebiete für private Bauherren.