Bauabnahme in Hamburg

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Eine Bauabnahme im Raum Hamburg

Eine Bauabnahme definiert man, neben der Bekräftigung des Bauprotokolls, zu den bedeutsamsten rechtlichen Aktionen bei der Erbauung eines Hause. Ab dem Tag der verbindlichen Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Moment müssen Bauherren der Bauunternehmung alle Unvollständigkeiten belegen. Teil der amtlichen Bauabnahme ist das dafür vorgesehene Abnahmeprotokoll. Darin müssen in der Summe alle Fehler registriert werden, auch solche, die schon davor bei vorherigen Nachprüfungen entdeckt und noch nicht den Vorschriften entsprechend beseitigt wurden. Ins Bauprotokoll gehören ebenfalls Details, die von den Bauherren als nicht vertragsgemäß verstanden werden. Dabei muss es sich nicht notwendigerweise um feststellbare Schäden drehen, es genügt vollkommen, wenn der Bauherr Zweifel an der einwandfreien Verrichtung aller Bauarbeiten hat. Wenn in der vertraglichen Vereinbarung zwischen Bauherr und Baufirma zusätzlich eine Konventionalstrafe festgehalten ist, beispielsweise für den Fall, dass der Bauunternehmer das Bauwerk nicht termingerecht vollendet, dann muss sich der Bauherr diese Geldbuße im Abnahmeprotokoll noch einmal speziell kenntlich machen lassen, ansonsten geht der Anspruch auf die Konventionalstrafe verloren.

Nimmt der Bauherr trotz unzweifelhaft offensichtlicher Unvollständigkeiten den Bau ab, verspielt er dadurch die Rechte zur Fehlernachbesserung. Er kann nachfolgend nicht mehr als noch auf Schadensersatz vor Gericht prozessieren. In aller Regel geht der Zwist dann vor Gericht, der Rechtsstreit verlangt sehr viel Zeit und das Ergebnis ist ungewiss. Darum: Stets alles in das Bauabnahmeprotokoll eintragen. Erfahrungsgemäß kommen beim beglaubigten Abnahmetermin viele Mängel ans Tageslicht und auf diese Weise ferner ins Protokoll; selten wird ein Bauvorhaben auf Anhieb komplett abgenommen. In vielen Fällen verständigen sich die Bauherren und Bauunternehmer im Bauprotokoll gleich auf einen nachfolgenden Abnahmetermin, bis zu dem jegliche Mankos beseitigt werden müssen. Überdies zu diesem zweiten Treffen vor Ort sollte der Bauherr unbedingt seinen Bauherrenberater mitbringen, damit der bewerten kann, ob die beim vorigen Treffen zu Papier gebrachten Mängel tatsächlich standesgemäß korrigiert wurden.

Neben dem Absicht, die Häuslebauer zur Bauabnahme eines unvollständigen Hauses zu überzeugen, gibt es sehr viele Fälle, über die unerfahrene Häuslebauer hereinfallen können, wie etwa die unüberlegte Auszahlung der Abschlussrechnung. Wer die Abschlussrechnung anerkennt und zahlt, der hat somit in der Regel den Neubau komplett abgesegnet und erworben. Das kann auch schon passieren, wenn er den Handwerkern das abschließende Trinkgeld gibt. Kundige Bauprofis nennen es als konkludentes, also nachvollziehbares Betragen. Ferner aus diesem Grunde ist es ratsam, immer auf einem gesetzlichen Bauabnahmetermin zu bestehen.


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Für Sie da in Hamburg

Schon im 7. Jh. wird Hamburg erstmals in schriftlichen Aufzeichnungen benannt und hat sich in einer wechselhaften Geschichte zur aktuellen Großstadt entwickelt. Die namensgebende "Hammaburg" stand einst im Bereich der heutigen Altstadt, existiert aber heute nicht mehr, da sie bereits im neunten Jahrhundert von den Wikingern total zerstört wurde.

Die schon zur Hansezeit bereits sehr bedeutende Stadt Hamburg ist einer von drei Stadtstaaten der Bundesrepublik Deutschland und mit in etwa 1,8 Millionen Bewohnern nach Berlin die zweitgrößte Stadt der Bundesrepublik. Hamburg ist damit auch die siebtgrößte Stadt von Zentraleuropa und die größte Stadt, die nicht Hauptstadt einer ihrer Mitgliedsstaaten ist. Die Stadt Hamburg gliedert sich verwaltungstechnisch in sieben Bezirke. Diese Verwaltungsbezirke sind Wandsbek, Altona, Eimsbüttel, Harburg, Bergedorf, der Bezirk Mitte und der Bezirk Nord.

Zu den beliebtesten der über 100 Stadtteilen von Hamburg gehören Bramfeld, Rahlstedt, Ohlstedt, Volksdorf, Bergstedt, Nienstedten, Othmarschen, Sasel, Farmsen, Poppenbüttel und Pöseldorf. Damit die Bewohner nicht aufs Land zieht, schaffte der Senat von Hamburg in geringer Entfernung zur City Bauplätze für den Wohnungsbau. Für den Bau von Reihen- und Doppelhäusern als auch Ein- und Zweifamilienhäusern stehen nur Bauflächen in den äußeren Bezirken zur Verfügung, insbesondere in den Stadtteilen Meiendorf, Bergstedt, Volksdorf, Harburg, Rahlstedt aber auch in den nicht weit entfernten Nachbarorten wie zum Beispiel Bargteheide, Ahrensburg, Duvenstedt, Großhansdorf, Norderstedt, Glinde, Wentorf, Reinbek, Trittau, Aumühle und Schwarzenbek.

Da die Preise für Bauland in Hamburg und den nahegelegen Orten folgerichtig immer höher werden, muss man inzwischen selbst weiter abseits befindliche Ansiedlungen wie Jesteburg, Stade, Neuwulmstorf, Buchholz und Buxtehude zum Einzugsbereich der Großstadt Hamburg rechnen. Insbesondere für junge Bauherren liegt in dem dort bezahlbaren Wohnraum der Reiz, zumal diese Gemeinden über den ÖPNV gut mit der Innnenstadt von Hamburg verbunden sind.

Damit die Menschen nicht noch zahlreicher in das Umland abwandert, schafft die Hamburger Landesregierung Bedingungen, dass in den Innenstadtregionen Flächen für den Geschosswohnungsbau geschaffen werden. Für den privaten Wohnungsbau in Gestalt von Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihen- und Doppelhäusern stehen nur nach wie vor nur Bauplätze an der Stadtgrenze zur Verfügung, vor allem in den Hamburger Stadtteilen Volksdorf, Ohlstedt, Bergstedt, Duvenstedt, Bramfeld, Rahlstedt, Poppenbüttel und Bergedorf.

Auch in den weiteren Bereichen von Hamburg wie Niendorf, Schnelsen, Eidelstedt, Harburg und Ohlsdorf werden Voraussetzungen geschaffen, dass vorhandene Grundstücke geteilt und für eine Wohnhausbebauung verwendet werden können.

Da die Baulandkosten in Hamburg selbstverständlich teurer sind als im direkten Umland mit den Gemeinden Ahrensburg, Norderstedt, Bargteheide, Großhansdorf, Reinbek, Aumühle, Trittau, Wentorf, Glinde als auch Schwarzenbek wandern nichtsdestotrotz zahlreiche junge Familien in diese Gemeinden ab, um dort ihre neuen Häuser zu erbauen.

Selbst weiter entfernt liegende Ortschaften wie Buxtehude, Neuwulmstorf, Stade, Buchholz und Jesteburg sind Orte im Einzugsbereich der Hansestadt Hamburg, die vor allem von den jungen Familien angenommen werden, da sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die bis in die Hamburger Innenstadt führen, zu erreichen sind.

Da sowohl Hamburg als auch die angrenzenden Orte nicht über die erforderlichen finanziellen Ausstattungen verfügen eigene Bebauungspläne aufzustellen, erfolgt dies sehr oft durch Investoren, die dann auch den Verkauf und den Neubau der Häuser übernehmen. Dies hat zur Folge, dass die Bauwilligen teilweise kaum Spielraum haben, sich ihren eigenen Vertragspartner auszusuchen und dies führt in der Regel auch dazu, dass die Baupreise höher ausfallen, da die jungen Bauherren den Wettbewerb nicht nutzen können.

In besonders vielen Fällen wurde in der Vergangenheit deutlich, dass es wichtig ist, vor der Kauf eines Bauplatzes eine ordentliche Baugrunduntersuchung durchführen zu lassen, denn alle derzeit zur Verfügung stehenden Baugebiete sind Flächen, die insbesondere in den gewachsenen Stadtteilen wie Tonndorf, Allermöhe, Rahlstedt, Sasel, Lohbrügge, Othmarschen, Flottbek, Blankenese und Iserbrook bei der ursprünglichen Bebauung wegen der schlechteren Bodenverhältnisse ausgespart wurden.