Bauabnahme in Poppenbüttel und Hummelsbüttel

Bauabnahme in Poppenbüttel und Hummelsbüttel ist Ihr Thema? Dann sind Sie hier richtig. Ich bin Ihr persönlicher Spezialist für alle Fragen rund um den Hausbau, den Immobilienerwerb und das Thema Bauabnahme. Ich stehe Ihnen auf Wunsch nicht nur einmalig zur Seite, sondern bei Bedarf während der gesamten Bau- und Gewährleistungszeit.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie an: 040 / 60 55 90 59

Telefonische Beratungen an meinen Sprechtagen sind für mich eine Selbstverständlichkeit und mit meinen Verrechnungssätzen abgegolten. Weitere Kosten wie z.B. für eine Mitgliedschaft entstehen bei mir nicht.

bapachrix

Eine Bauabnahme mit Betreuung

Die Bauabnahme definiert man, neben der Bekräftigung des Vertrags, zu den wichtigsten rechtlichen Vorgängen bei der Errichtung eines Neubaus. Mit dem Tag der beglaubigten Bauabnahme startet die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Augenblick müssen Bauherren der Baufirma jegliche Fehler nachweisen. Bestandteil der offiziellen Bauabnahme ist das dafür vorgesehene Abnahmeprotokoll. Darin müssen ausnahmslos alle Makel erfasst sein, auch solche, die schon im Vorwege bei früheren Baubegehungen nachgewiesen und noch nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. In das Protokoll gehören ferner Details, die von dem Bauherrn als nicht vertragsgemäß verstanden werden. Hierbei muss es sich nicht einmal um erkennbare Mängel handeln, es reicht schon aus, wenn die Bauherren Zweifel an der korrekten Verrichtung aller Bauarbeiten zeigt. Wenn im Bauvertrag zwischen Bauherr und Hausbaufirma desweiteren eine Vertragsstrafe festgehalten ist, etwa für den Fall, dass der Unternehmer das Wohngebäude nicht termingerecht fertigstellt, dann muss sich der Bauherr diese Geldbuße im Protokoll noch einmal ausdrücklich deutlich machen lassen, sonst geht der Anspruch auf die Vertragsstrafe verloren.

Nimmt der Bauherr trotz unstrittig wahrnehmbarer Fehlausführungen den Bau ab, verspielt er dadurch seine Rechte zur Fehlernachbesserung. Er kann nachfolgend lediglich noch auf Schadensersatz vor Gericht ziehen. In aller Regel geht der Zwist dann vor einen Richter, der Rechtsstreit verlangt sehr viel Zeit und der Ausgang ist unsicher. Daher: Prinzipiell alles in das Bauprotokoll eintragen. Zumeist kommen beim förmlichen Abnahmetermin zahllose Mankos ans Tageslicht und somit gleichfalls ins Protokoll; selten wird ein Gebäude auf Anhieb total abgenommen. In vielen Fällen einigen sich die Parteien im Bauprotokoll noch an Ort und Stelle auf einen nachfolgenden Abnahmetermin, bis zu dem jegliche Makel behoben sein müssen. Gleichfalls zu diesem zusätzlichen Meeting sollte der Bauherr zwingend seinen Bauspezialisten mitnehmen, damit der registrieren kann, ob die beim vorigen Zusammentreffen festgehaltenen Diskrepanzen auf jeden Fall standesgemäß beseitigt wurden.

Neben dem Absicht, die Häuslebauer zur Bauabnahme eines mangelhaften Gebäudes zu überreden, gibt es einige Fälle, über die aufgeregte Immobilienkäufer stolpern können, wie zum Beispiel die vorzeitige Auszahlung der Schlussrechnung. Wer die Abschlussrechnung billigt und bezahlt, der hat somit in den meisten Fällen den gesamten Bau vollständig abgesegnet und abgenommen. Das kann ferner bereits geschehen, wenn er den Arbeitern das abschließende Trinkgeld überreicht. Erfahrene Profis nennen dies als konkludentes, d.h. folgerichtiges Betragen. Ferner deshalb ist es wichtig, stets auf einem förmlichen Bauabnahmetermin zu beharren.


Wenn es so auf Ihrer Baustelle aussieht, benötigen Sie meine Hilfe:
Überlassen Sie nichts dem Zufall. Die Lösung: Bauabnahme Poppenbüttel-Hummelsbüttel

Fullservice in Hamburg Poppenbüttel und Hummelsbüttel

Die große Norddeutsche Metropole Hamburg ist als Stadtstaat ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und mit ungefähr 1,8 Millionen Bewohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Die Stadt Hamburg gliedert sich verwaltungstechnisch in sieben Bezirke. Dies sind Altona, Wandsbek, Harburg, Eimsbüttel, Bergedorf, der Bezirk Nord und der Bezirk Mitte. Zu den wichtigsten der insgesamt 104 Stadtteilen Hamburgs zählen vor allem auch Poppenbüttel und Hummelsbüttel.

Poppenbüttel

Der Stadtteil Poppenbüttel liegt im Verwaltungsezirk Wandsbek und zählt zum Ortsamtsbereich Alstertal. Die Grünzonen, die Mehrzahl davon in Landschaftsschutzgebieten trennen Poppenbüttel von den benachbarten Teilen der Stadt. Über die Stadtgrenzen hinaus bekannt ist das AEZ. Mit der S-Bahn ist Poppenbüttel sehr gut an die Hamburger Innenstadt angeschlossen. In den 30er Jahren begann eine planmäßige Ansiedlung vor allem am Alsterlauf, hier entstanden prächtige Stadtvillen, in den anderen Bereichen Einfamilienhäuser und Wochenendhäuser, sowie für die Arbeiter und kleinen Angestellten Schrebergärten. Bis auf einige Naturschutzgebiete die der Naherholung vorbehaltenen sind, wurden inzwischen alle früher einmal landwirtschaftlich genutzten Flächen bebaut und ein dem starken Verkehr angepaßtes Straßennetz eingerichtet. Neben Villen und Einfamilienhäusern gibt es inzwischen auch umfangreiche Wohnsiedlungen, aber dennoch ist Poppenbüttel ein grüner und somit attraktiver Wohnort.

Hummelsbüttel

Der Stadtteil Hummelsbüttel befindet sich im Ortsamtsgebiet Alstertal und wird im Süden durch den Alsterlauf begrenzt. Im Westen grenzt Hummelsbüttel an die Stadtteile Langenhorn und Fuhlsbüttel, im Osten an Poppenbüttel und im Norden an die Stadt Norderstedt in Schleswig Holstein. Trotz der zuletzt entstandenen Großsiedlungen wie Tegelsbarg und Lentersweg findet man in Hummelsbüttel noch eine Feldmark die noch landwirtschaftlich bewirtschaftet wird. Wie auch in allen anderen Stadtteilen gibt es gegenwärtig kein neu erschlossenes Baugebiet, dafür werden Baulücken geschlossen und umfangreichere Bauflächen mit mehreren Häusern bebaut.